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Feuerbestattungen / Einäscherungen

Die andere Grabart

Feuerbestattungen / Einäscherungen

Bei der Feuerbestattung, auch Einäscherung, Kremierung oder Kremation genannt, wird der Verstorbene verbrannt und anstelle eines Sarges eine Urne beigesetzt. Genau wie bei der Erdbestattung unterliegt die Urne dem deutschen Friedhofszwang.

Viele der heutzutage angebotenen „modernen“ Bestattungsarten, wie Urnenbestattung auf einem Friedhof, Seebestattung, Baumbestattung in einem Friedwald, setzen eine Einäscherung (Kremation) voraus.

Eine Feuerbestattung bedarf einer gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau, die im Krematorium stattfindet. Hier wird nochmals überprüft, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist und es keine Zweifel an der Identität des Toten gibt. Erst dann ist eine Einäscherung erlaubt.